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Tobias_Schweckendiek Offline

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Beiträge: 88

26.06.2005 15:57
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvÖD) Antworten

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvÖD)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) soll alle bisherigen deutschen Tarifverträge BAT, BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G und BMT-GO durch ein einheitlichen Tarifvertrag ersetzen und das bisherige Tarifrecht modernisieren.

Inhaltsverzeichnis
1. Prozessvereinbarung zur Modernisierung

2. Einigung auf neuen Tarifvertrag

3. Wesentliche Inhalte

4. Weitere Entwicklung

1. Prozessvereinbarung zur Modernisierung
Nachdem die bisherigen Tarifverträge für den öffentlicher Dienst über die Jahrzehnte viel zu kompliziert geworden waren, haben die Tarifvertragsparteien in der Potsdamer Prozessvereinbarung im Januar 2003 eine grundlegende Modernisierung des Tarifsystems vereinbart.

Eine Lenkungsgruppe, 4 allgemeine Gruppen (Mantel, Arbeitszeit, Bezahlung und Eingruppierung) und 5 besondere Gruppen (Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung) wurden gebildet und haben über 25 Monate lang verhandelt.


2. Einigung auf neuen Tarifvertrag
Eine Einigung auf den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgte am 9. Februar 2005 bei den Potsdamer Tarifverhandlungen. Der neue TVöD wurde aber zunächst nur zwischen Bund (BMI) und Kommunen (VkA - Vereinigung kommunaler Arbeitgeber) einerseits und den Gewerkschaften ver.di und dbb - tarifunion andererseits abgeschlossen.

Die TdL - Tarifgemeinschaft deutscher Länder ([TdL Homepage (http://www.tdl-online.de)]) unter dem niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring ist zunächst wegen der noch offenen Arbeitszeitfragen noch gegen eine Übernahme des TVöD.


3. Wesentliche Inhalte
Nach dem TVöD sollen alle Arbeitnehmer, also Angestellte und Arbeiter zusammen gefasst werden. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht eine neue Entgelttabelle mit 15 Entgeltgruppen und 6 Erfahrungsstufen vor.

Wesentliche Neuerungen des TV öD sind die Vereinheitlichung des Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter, eine einheitliche Entgelttabelle auch für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege, die Sicherung der Vergütungsgruppenzulagen z.B. für den Sozial- und Erziehungsdienst, eine zusätzliche leistungsabhängige Bezahlung sowie die Sicherung bisheriger Besitzstände.


4. Weitere Entwicklung
Nach der grundsätzlichen Einigung in den Potsdammer Tarifverhandlungen am 9. Februar 2005 sind nunmehr noch Redaktionsverhandlungen über den genauen Wortlaut des TVöD erforderlich, die bis Juli 2005 abgeschlossen werden sollen. Der TvöD tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

Die neuen Eingruppierungsmerkmale sollen noch bis Oktober 2006 ausgehandelt werden und erst ab 1.Januar 2007 in Kraft treten. Bis dahin wird noch nach der alten BAT-Systematik eingruppiert und dann in die neuen TVöD Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen umgruppiert.

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