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Tobias_Schweckendiek Offline

Admin

Beiträge: 88

26.06.2005 17:04
Verwaltungsrecht Antworten

Verwaltungsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches - insbesondere neben dem Staatsrecht - eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht etc.)

Das Verwaltungsrecht wird ergänzt durch das Verwaltungsprozessrecht, das den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz ordnet, insbesondere die Organisation und Funktionsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Ablauf des Verwaltungsprozesses regelt.

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