Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb oder einer Behörde. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat oder Personalrat zusammen. Gewählt wird sie alle zwei Jahre, im betrieblichen Bereich im Oktober/November. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist), wenn er länger als 3 Monate im Betrieb angehört.
Um ihre Unabhängigkeit zu sichern, genießen die Mitglieder Kündigungsschutz und haben nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz ein Recht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung.
Im folgenden ist mit Azubis der eingangs genannte Personenkreis gemeint.
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgaben
2 Rechte
Aufgaben
Wahrnehmung der Belange der Azubis
Beantragung von Maßnahmen beim Betriebs- oder Personalrat (speziell zu Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)
Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
Anregungen der Azubis an den Betriebs-/Personalrat herantragen
Integration ausländischer Azubis
Rechte
Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
Abhalten von Sprechstunden
Aussetzen von Betriebs-/Personalratsbeschlüssen
Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers