Öffentlicher Dienst aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Arbeit der Beamten, Angestellten und Arbeiter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Im Jahr 2003 arbeiteten rund 4,8 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst.
Arbeitgeber können Kommunen, Bundesländer, der Bund oder Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Zum öffentlichen Dienst gehören beispielsweise neben der Tätigkeit in der Verwaltung meist die Arbeit in Schulen und öffentlichen Krankenhäusern. Die Müllabfuhr und Verkehrsbetriebe sind oft schon privatisiert.