Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
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Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelt die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst.
Es ist ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft ver.di abgeschlossen haben und jeweils nach Ablauf des Vertrages neu verhandeln.
In den neuen Bundesländern gilt ein spezieller Bundesangestellentarifvertrag mit reduzierter Vergütung, der BAT-Ost oder auch kurz BAT-O genannt wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundgehalt
2. Ortszuschlag
3. Weitere Zulagen
4. Nachfolger TvöD
1. Grundgehalt
Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Gehaltsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet. Dieses Grundgehalt steigert sich mit dem Alter und ist der wichtigste Teil der Besoldung. Dieses Grundgehalt wird auch Grundvergütung oder Tabellenvergütung genannt.
Es reicht von ca. 900 Euro in der niedrigsten Besoldungsstufe X bei einem Alter von 23 Jahren bis ca. 5000 Euro bei einem Alter von 47 Jahren in der höchsten Besoldungsstufe I.
2. Ortszuschlag
Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der entgegen seinem Namen sich im wesentlichen nach dem Familienstand bemisst und bundesweit einheitlich in drei Klassen berechnet wird: ledig, verheiratet und ein Kind. Bei mehr als einem Kind kann sich der Ortszuschlag durch eine weitere Zulage erhöhen.
3. Weitere Zulagen
Weitere Zulagen sind die allgemeine Zulage, das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise mit Sonntags- oder Nachtarbeit.
4. Nachfolger TvöD
Alle bisherigen Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie der BAT, BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G und BMT-GO werden zum 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) ersetzt. Zur Zeit ist noch unklar ob neben dem Bund auch alle Länder zum TvöD wechseln werden. Wichtigste Änderung: Das Entgelt wird anhand der jeweiligen Qualifikation (15 Leistungsgruppen) und dem bisherigen Erfahrungsstand (6 Entwicklungsstufen) ermittelt.