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Tobias_Schweckendiek Offline

Admin

Beiträge: 88

26.06.2005 17:10
Besonderes Verwaltungsrecht Antworten

Besonderes Verwaltungsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Das besondere Verwaltungsrecht ist das "spezielle Verwaltungsrecht", das auf die Erfordernisse jeweils bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben besonders zugeschnitten ist. Die Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts treten neben das allgemeine Verwaltungsrecht, indem sie auf dessen Bestimmungen aufbauen, sie ergänzen oder auch modifizieren. Umgekehrt vervollständigt das allgemeine Verwaltungsrecht das besondere dort, wo letzteres keine eigenständigen Regelungen getroffen hat.

Die folgende Aufstellung gibt eine mögliche, verbreitete systematische Strukturierung des besonderen Verwaltungsrechts wieder, ohne dass diese Aufstellung vollständig, in jeder Hinsicht überschneidungsfrei oder gar die einzig richtige wäre. Sind einzelne Materien vorrangig mit einem bestimmten Gesetz verbunden, so ist auch dieses (in Klammern) angegeben:

1. das Ordnungsrecht bzw. das Recht der Gefahrenabwehr
das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht
das Bauordnungsrecht (die Landesbauordnungen)
das Versammlungsrecht
das Ausländerrecht


2. das Kommunalrecht (die Gemeinde- und Kreisordnungen)


3. das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht
das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht (das Raumordnungsgesetz - ROG)
das Städtebaurecht (das Baugesetzbuch - BauGB)


4. das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht
das Gewerberecht (die Gewerbeordnung - GewO), einschließlich
des Gaststättenrechts (das Gaststättengesetz - GastG),
des Handwerksrechts (die Handwerksordnung - HandwO),
das Beförderungsrecht (das Personenbeförderungsgesetz - PBefG, das Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG, das Allgemeine Eisenbahngesetz - AEG, das Wasserstraßengesetz - WaStrG),
das Kartellrecht (das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB),
das Telekommunikationsrecht (das Telekommunikationsgesetz - TKG)


5. das Umweltrecht, insbesondere
das Immissionsschutzrecht (das Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),
das Abfallrecht (das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG),
das Wasserrecht (das Wasserhaushaltsgesetz - WHG - und die Landeswassergesetze),
das Bodenschutzrecht (das Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)


6. das Schul- und Hochschulrecht


7.das öffentliche Dienstrecht
das Beamtenrecht
das Wehr- und Zivildienstrecht


Das besondere Verwaltungsrecht ist - abhängig von der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen - sowohl durch Bundes-, als auch durch Landesgesetze geregelt. Landesrecht ist dabei vorzugsweise im Gefahrenabwehr- und Kommunalrecht anzutreffen, während das Umweltrecht, das Planungsrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht vorrangig auf Bundesebene geregelt sind. Neben die bundesgesetzlichen Bestimmungen tritt allerdings häufig ausführendes oder ergänzendes Landesrecht.

Darüber hinaus wird das besondere Verwaltungsrecht in vielen Bereichen durch europäisches Recht überlagert und beeinflusst.

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