Die Einnahmen- und Ausgabengebarung und die Vermögens- und Schuldenverwaltung der öffentlichen Körperschaften (insbesondere Staat und Gemeinden). Die Finanzwirtschaft ist grundsätzlich eine Haushaltswirtschaft; vorgegeben in einem Haushaltsplan. Der organisatorische Träger ist die Finanzverwaltung.