Ernennung
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Eine Ernennung ist die Bestimmung einer Person zur Wahrnehmung einer Funktion - meistens ein Amt - ohne, daß dem Entscheidungsprozeß eine demokratische Wahl vorausgeht.
Die Ernennung ist vor allem im öffentlichen Dienst für Amtsträger üblich. Die Ernennung erfolgt dann mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Eine Ernennung zu einem Amt kann zeitlich befristet werden. In der Regel ist sie jederzeit durch Entlassung widerruflich.
In Deutschland werden folgende Personen für eine Position ernannt:
Arbeitnehmer ohne Führungsaufgaben in einem Unternehmen
Mitglieder des Bundesrates
Beamte, Richter, Staatsanwälte, Kirchenpersonal und Soldaten
Präsidenten von Großbehörden
Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen
Botschafter, Konsuln und Honorarkonsuln (im Gastland: Exequatur)
Militärattachés (im Gastland: Notifikation)
Schiedsrichter im Schiedsgericht