1.ist ein Mensch, der durch körperliche oder/und geistige Arbeit ein Ziel zu erreichen sucht (körperliche Arbeit, geistige Arbeit);
2.der Lohnarbeiter, der seine Arbeitskraft gegen Entgelt (den Lohn) einem anderen, dem Unternehmer, Arbeitgeber zur Verfügung stellt und damit seinen Lebensunterhalt verdient.
3.bezeichnet in Abgrenzung zu anderen Arbeitnehmern wie Angestellten oder Beamten den Industriearbeiter.
4.Abweichend davon (was mitunter zu Missverständnissen führt) bezeichnen Linke, Marxisten und ein Teil der Gewerkschaften mit der Arbeiterklasse die Gruppe jener Menschen, die darauf angewiesen sind, ihre Arbeitskraft einem Unternehmer zu verkaufen. In einigen deutschen Manteltarifverträgen wurde entsprechend in den letzten Jahren die als obsolet (überholt) empfundene Trennung von Arbeiter und Angestellten - die in manchem Industriebetrieb die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit verrichten - aufgehoben.